Widerspruch zu hohen Dichtwerten und Vorgaben der Grundversorgung
Gemeindevertretung beschließt Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Hessen
Auf Grundlage eines Antrages der SPD-Fraktion hat die Gemeindevertretung Mainhausen in Ihrer Sitzung am 23.06.2020 interfraktionell eine Stellungnahme zur vierten Änderung des Landesentwicklungsplanes verabschiedet. Dabei bezogen die Gemeindevertreter einstimmig Position zu Vorgaben der Dichtewerte für Neubaugebiete und der Mindestversorgungsfunktion insbesondere mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs.
In seiner Rede kritisierte Kai Gerfelder (SPD) sehr deutlich die Erhöhung der Dichtevorgaben für die künftige Bauleitplanung im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main ohne Berücksichtigung der strukturellen Unterschiede.
„Mit der Änderung werden die Kommunen ohne genauere Betrachtung ihrer Lage alle über einen Kamm geschoren. Es bleibt vollkommen unberücksichtigt, dass dem per Gesetz definierten Ballungsraum auch Städte und Gemeinden angehören, die sehr ländlich geprägt sind. Extremfälle sind Kommunen im Hintertaunus wie Weilrod - aber auch Mainhausen ist nicht Teil des hochverdichteten Raums im direkten Umfeld Frankfurts. In Zukunft sollen diese aber alle mit dem gleichen Basisdichtewert von 40 Wohneinheiten per Hektar versehen werden. Solche Vorgaben sind im Einklang mit der bereits ansässigen Bevölkerung im ländlichen Raum nicht umsetzbar und wirken deshalb - trotz anderer Zielsetzung - kontraproduktiv für die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. Die Wahrung dörflicher Strukturen sowie der Erhalt der typischen architektonischen Kulisse sind bei den genannten Dichtewerten genauso unmöglich, wie die Sicherung der heterogenen Beschaffenheit des Ballungsraumes Frankfurt/Rhein-Main.“
Die Kritik der Mainhäuser Politik richtet sich zudem gegen einen weiteren Aspekt des LEP. So wird für Kleinzentren wie den Ortsteil Mainflingen lediglich einen Grundversorgungsfunktion mit „Metzger, Bäcker und mobiler Verkaufsstelle“ definiert. Der Ortsteil Zellhausen hätte demnach keinerlei Funktion zur Grundversorgung. „Die Realität weicht erheblich von den getroffenen Vorgaben ab. Selbst zahlreiche Ortsteile ohne jegliche Grundversorgungsfunktion bewegen sich in einer Einwohnergrößenklasse von rund 5.000 Einwohnern und verfügen zur wohnortnahen Versorgung über Vollsortimenter und teilweise über Discounter. Eine zukünftige, wohnortnahe Grundversorgung insbesondere in diesen Bereichen ist schon wegen des klimarelevanten Verkehrsaufkommens für An- und Abfahrt unerlässlich. Aktuell scheint das für Mainhausen zwar kein Thema, aber ich erinnere an die prekäre Situation im Ortsteil Mainflingen nach Schließung des dortigen HL und den Widerstand der übergeordneten Behörden bei der Suche nach einem geeigneten Standort zum Bau eines neuen Lebensmittemarktes “, so Kai Gerfelder.