Steuersätze in Mainhausen auf kreisweit niedrigem Niveau
Ostkreiskommune bewegt bei Grundsteuer und Gewerbesteuer im untersten Bereich
Mit der Überschrift „Mainhausen dreht gar dreimal an der Steuerschraube“ berichtet die Offenbach Post in ihrer Ausgabe vom 26. April 2017 über eine Erhebung des Bundes der Steuerzahler Hessen e.V. zur Entwicklung der kommunalen Steuersätze im Kreis Offenbach.
In der Berichterstattung unberücksichtigt bleibt jedoch ein detaillierter Vergleich der Steuersätze von Grund- und Gewerbesteuer in den dreizehn Kreiskommunen. So hat die Gemeinde Mainhausen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zwar tatsächlich die Hebesätze erhöht, bewegt sich mit ihrem ausgeglichenen Haushalt aber weiterhin - teilweise mit großem Abstand - auf kreisweit niedrigem Niveau.
Der neue Hebesatz der Grundsteuer B (Abgabe für bebaute oder bebaubare Grundstücke) mit 394 Punkten ist im Vergleich zum restlichen Kreis Offenbach immer noch der zweitniedrigste - lediglich Gewerbesteuerprimus Neu-Isenburg kann sich geringere Steuersätze leisten. In der Nachbarkommune Seligenstadt müssen so zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben zum Beispiel 431 Punkte, im Rodgau 450 und Dietzenbach und Langen 600 Punkte entrichtet werden. Das entspricht dort einer Mehrbelastung von etwa 65 Prozent.
Bei der Gewerbesteuer wird mit 357 Punkten zudem lediglich der Nivellierungssatz des Landes Hessen angelegt. Also der Messbetrag auf dessen Grundlage zwangsweise Kreis- und Schulumlage abzuführen sind. Auch hier haben nur Neu-Isenburg (345 Punkte) und Seligenstadt (350 Punkte) günstigerer Steuersätze und erlauben sich den Luxus, Umlagen an den Kreis abzuführen, für die sie im Sinne des Haushaltsrechtes faktisch keine Einnahmen generieren. Den Spitzensteuersatz erhebt Dietzenbach (395 Punkte) gefolgt von Rodgau und Rödermark (380 Punkte).
Gänzlich unberücksichtigt bleibt im Rahmen der Berichterstattung auch die Verwendung der Mittel. So fließen in Mainhausen die kompletten Steuermehreinnahmen nachweislich in die Kinderbetreuung und dienen dazu, die Gebührensätze für die Familien bei steigenden Kosten - insbesondere im personalintensiven U3-Bereich - stabil zu halten.
Steuerhebesätze im Kreisvergleich
Quelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.