Steuersätze in Mainhausen auch 2018 auf niedrigem Niveau
Zweitniedrigster Hebesatz bei Grundsteuer B und Gewerbesteuer / „Keine Erhöhung vorgesehen“
Auch im Jahr 2018 bewegt sich die Gemeinde Mainhausen bei Grundsteuer und Gewerbesteuer im kreisweiten Vergleich weiter im untersten Bereich. Wie der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Frank Simon mitteilt, ist dies das Ergebnis einer Erhebung des Bundes der Steuerzahler Hessen e.V. zur Entwicklung der kommunalen Steuersätze im Kreis Offenbach.
Der Hebesatz der Grundsteuer B (Abgabe für bebaute oder bebaubare Grundstücke) mit 394 Punkten ist im Vergleich zum restlichen Kreis Offenbach der zweitniedrigste - lediglich Gewerbesteuerprimus Neu-Isenburg kann sich geringere Steuersätze leisten. In der Nachbarkommune Seligenstadt müssen so zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben zum Beispiel 431 Punkte, im Rodgau 450 und in Egelsbach gar 685 Punkte entrichtet werden. Das entspricht dort einer Mehrbelastung von etwa 75 Prozent.
„Bei der Gewerbesteuer wird mit 357 Punkten in Mainhausen zudem lediglich der Nivellierungssatz des Landes Hessen angelegt. Also der Messbetrag auf dessen Grundlage zwangsweise Kreis- und Schulumlage abzuführen sind. Auch hier hat erneut nur Neu-Isenburg (345 Punkte) einen günstigeren Steuersatz und erlaubt sich den Luxus, Umlagen an den Kreis abzuführen, für die sie im Sinne des Haushaltsrechts faktisch keine Einnahmen generieren“, erläutert der Vorsitzende Haupt- und Finanzausschuss Frank Simon die komplexe Umlagefinanzierung zwischen Kommunen und Kreis. Den Spitzensteuersatz erhebt Dietzenbach (395 Punkte) gefolgt von Egelsbach, Mühlheim Rodgau, Rödermark und Seligenstadt (380 Punkte).
„Diese Ergebnisse zeigen, dass wir die Abgabenlast sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die lokale Wirtschaft trotz der überaus erfolgreichen Haushaltskonsolidierung der vergangenen Jahre niedrig halten konnten. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 sind erneut keine Änderungen der Hebesätze vorgesehen. Wir werden auch in den kommenden Jahren auf eine sparsame Haushaltsführung achten und neben der politischen Schwerpunktsetzung im Kinder- und Jugendbereich vorrangig nur dort Ausgaben tätigen, wo langfristig entsprechende Synergie- und Einspareffekte erzielt werden können. Das gilt insbesondere für die Umsetzung der Klimaschutzbemühungen, die alle mit Energieeinsparung gekoppelt sind. Oder auch für die Zusammenführung der Verwaltung am Standort Zellhausen im Projekt 2in1“, so Frank Simon.
Link: https://www.steuerzahler-hessen.de/files/90856/21_Kommunalsteuern_2018_Landkreis_Offenbach.pdf