SPD: UWG-Kritik zu Betonwerk „populistischer Nonsens“
Baurecht gewährt Vertrauensschutz / Keine B-Planänderung zum Nachteil der Eigentümer
Die Mainhäuser SPD-Fraktion zeigt sich erstaunt und verärgert angesichts des UWG-Vorwurfs „jahrzehntelanger Untätigkeit“ (Offenbach Post, 26.01.22) in Sachen Betonmischwerk am Westufer des Königsees. Insbesondere die Vorhaltung man habe versäumt, den seit den 60er Jahren geltenden Bebauungsplan zu ändern und damit den Bau der Anlage wissentlich in Kauf genommen, stößt bei den Sozialdemokraten auf Unverständnis. Der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Kai Gerfelder bewertet die These als „populistischen Nonsens in gewohnter UWG-Manier“.
Nach Angaben Gerfelders genießen Grundstückseigentümer gemäß Baugesetzbuch einen Vertrauensschutz in die von rechtskräftigen Bebauungsplänen vorgegebenen Festsetzungen. Eine Bebauungsplan-Änderung zum Nachteil der Eigentümer sei damit nicht möglich. Das gelte sowohl für Gewerbeflächen als auch private Baugrundstücke. „Diese Verlässlichkeit auf Eigentümerrechte ist elementarer Bestandteil der Rechtsstaatlichkeit. Sowas gehört zum Basiswissen eines Gemeindevertreters und sollte nach 16 Jahren Zugehörigkeit der Gemeindevertretung auch den Mitgliedern der UWG, allen voran Fraktionschef Gerald Wissler, geläufig sein. Offensichtlich geht es den Unabhängigen aber mehr um kurzfristige Effekthascherei als um den eigentlichen Sachverhalt.“, so Kai Gerfelder.
Diese Sicht bestätige sich auch durch die von Wissler gewählte Herangehensweise, eine Anfrage an den Gemeindevorstand zu stellen und gleichzeitig öffentlich mit Schuldzuweisungen zu agieren, ohne deren Beantwortung abzuwarten: „Seriöse politische Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass man sich zunächst offene Fragen erläutern lässt und anschließend Rückschlüsse zieht. Gerald Wissler hat dieses Verfahren mal wieder umgekehrt. Das hilft uns in der Sache und in der Aufklärung der zahlreichen Fragen rund um den Betrieb des mobilen Betonmischwerks am Westufer des Königsees aber nicht weiter.“
Letztlich erschwerend komme hinzu, dass die Rechtslage am Westufer bereits im Jahr 2016 im Zuge der damals diskutierten Wohnbebauung in der Gemeindevertretung behandelt und ausführlich erörtert wurde. „Die SPD-Fraktion hatte in der September-Sitzung 2016 sogar einen Antrag zu den baurechtlichen Voraussetzungen eingebracht. An den damaligen Diskussionen und Erörterungen war Gerald Wissler - der uns heute Untätigkeit vorwirft - schon in der Funktion als UWG-Fraktionsvorsitzender beteiligt. Aktivität der UWG zu diesem und jeglichem anderen Zeitpunkt: Fehlanzeige!“