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SPD für Fortführung des Hopper und Forderung nach Tarifgerechtigkeit

Reuter: „Kein Nachteile bei Linienersatzverkehr“ / Bessere Anbindung im Nahverkehrsplan

Die SPD-Fraktion in der Mainhäuser Gemeindevertretung wird die Fortführung des Hopper im Ostkreis grundsätzlich unterstützen. Eine entsprechende Vorlage von Bürgermeister Frank Simon befindet sich derzeit im Geschäftsgang der Gemeindevertretung. Mit entsprechender Beschlussfassung bekennt sich die Gemeinde sowohl zum beabsichtigten Zeitplan der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach (kvgOF) als auch zu den entsprechenden Finanzierungsbedingungen. Für die Gemeinde sollen nach deren Finanzierungsschlüssel zunächst rund 115.000 Euro bis Ende 2022 und anschließend 57.000 Euro für das darauffolgende Jahr im Gemeindehaushalt veranschlagt werden. Im Anschluss soll die kvgOF die Finanzierung nach derzeitiger Planung komplett übernehmen.

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„Dem Finanzierungsschlüssel wird die Einwohnerzahl zu Grunde gelegt. Für 2022 erhebt die kvgOF einen Beitrag von einem Euro pro Einwohner, in der Folge dann 50 Cent. Ab dem Jahr 2024 soll das Defizit komplett über die kvgOF und somit über den Kreishaushalt getragen werden. Wir verstehen, dass die Gemeinde die Leistung dann aber nicht kostenlos in Anspruch nehmen kann. Durch das Konzept der Umlagefinanzierung müssen wir dann mit einer entsprechend höheren Kreisumlage auch in Mainhausen rechnen“, so SPD-Fraktionschef Torsten Reuter.

Mit der grundsätzlichen Unterstützung des Hopper-Konzeptes verbindet die SPD aber auch die Forderung nach mehr Tarifgerechtigkeit und einer besseren Anbindung an den ÖPNV. „In Mainhausen und dem Seligenstädter Ortsteil Klein-Welzheim nimmt der Hopper eine besondere Rolle wahr und ersetzt dort in Schwachverkehrszeiten und am Wochenende die Funktion eines Linienersatzverkehrs und ersetzt den Bus. Wir unterstützen daher die Forderung von Bürgermeister Simon, in diesen Phasen den Komfortzuschlag für den Hopper entfallen zu lassen und lediglich den regulären RMV-Tarif zur Anwendung zu bringen. Ansonsten entstehen Ungerechtigkeiten gegenüber anderen Ostkreiskommunen, die sich insbesondere bei Berufspendlern und Inhabern von Zeitkarten in beachtlichem Maße auswirken.“

Bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans müsse deshalb auch darauf geachtet werden, dass der Ostkreis ein gleichwertiges Verkehrsangebot wie der Rest des Kreises Offenbach erhalte. „Nur mit einem hinreichenden Angebot des öffentlichen Nahverkehrs kann ein Beitrag zur Verkehrswende geleistet werden“, so Torsten Reuter abschließend.