SPD-Fraktion kündigt Corona-Hilfe für Vereine an
Zahlung von 50 Prozent auf Basis der Summen aus 2019 / „Unbürokratisches Verfahren“
Mainhausen Die SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung Mainhausen hat angekündigt, im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2021 eine Corona-Hilfe für die ortsansässigen Vereine zu beschließen. Wie SPD-Fraktionschef Kai Gerfelder erläutert, soll eine 50prozentige Sonderauszahlung auf Basis der errechneten Summen aus dem Jahr 2019 erfolgen. Insgesamt soll sich die Sonderzahlung in einer Größenordnung von 12.000 Euro bewegen. Für alle Vereine ist ein Mindestbetrag von 100 Euro vorgesehen.
„Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben schwerwiegende Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Vereine. Durch die komplett entfalle Festsaison, sowie die Einschränkungen bei der Durchführung von Sport- und Kulturveranstaltungen sind unvorhersehbare Einnahmeverluste entstanden. Insbesondere Kultur- und Sportvereine haben im Gegenzug weiterhin beträchtliche Ausgaben für Übungs- und Chorleiter zu stemmen“, erläutert Peter Triefenbach, SPD-Gemeindevertreter und Vorsitzender des Vereinsrings Mainflingen, die Initiative.
Die finanzielle Schieflage führe in letztgenannter Gruppe zu Finanzierungsengpässen und bedeutet bei weiteren Einschränkungen durch die Corona-Pandemie eine existentielle Gefährdung des ehrenamtlichen Sport- und Kulturlebens.
„Angesichts dieser Entwicklung tut die Gemeinde Mainhausen gut daran, die Bedeutung des Vereinslebens und die gleichzeitig unkalkulierbare finanzielle Perspektive für den Gemeindehaushalt in Corona-Zeiten abzuwägen. Eine einmalige Unterstützung mit einer Corona-Hilfe ist unseres Erachtens gerechtfertigt, auch wenn wir für künftige Szenarien entsprechend deutlich erkennbare Rücklagen der Gemeinde bilden müssen.“, ergänzt Robert Steil, Kandidat der SPD für die Kommunalwahl seine Kollegen.
Die vorgeschlagene Verfahrensweise ermögliche zudem eine schnelle, unbürokratische Auszahlung der entsprechenden Beträge und berücksichtigt insbesondere die Kultur- und Sportvereine. „Eine Antragstellung ist nicht gesondert notwendig. Das Jahr 2019 ist bereits vollständig abgerechnet. Die entsprechenden Beträge können daher unmittelbar nach Genehmigung des Haushaltes ausgezahlt werden“, führt Jens Malsy, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses abschließend aus.