Rede von Kai Gerfelder zu "Kostenerstattung und Schadensersatzforderung einer Dienstausichtsbeschwerde"
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem zur Beratung stehenden Antrag setzt sich ein Vorgang fort, der die gemeindlichen Gremien bereits seit über einem Jahr beschäftigt und immer wieder zu neuen Tiefpunkten im Niveau vermeintlich demokratischer Auseinandersetzung führte.
Meine Fraktion und ich sind dennoch dankbar dafür, dass der Antrag zur Aussprache gestellt wird, gibt er uns doch die Möglichkeit erneut die Methoden freidemokratischen Handelns in Mainhausen offen zu legen und gleichzeitig allen anderen Fraktionen die Chance sich hier erneut von diesen unlauteren Methoden (Lüge, Diffamierung und Verleumdung) als Mittel zu Politik zu distanzieren.
Inzwischen füllt der Vorgang Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Disser ganze Aktenordner. Auf Grund der eingeschränkten Redezeit muss ich mich deshalb auf das wesentliche Beschränken. Ich werde zunächst auf den konkreten Antrag eingehen, anschließend eine Kette von Kausalitäten darstellen, die die Absurdität und die Infamität dieses Antrages deutlich machen werden.
Zum Antrag selbst:
Bereits die Sachdarstellung ist inhaltlich falsch. Ob bewusst gelogen oder in Anbetracht mangelnder Sachkenntnis schlicht in Kauf genommen, sei dahin gestellt. Die Sachdarstellung erläutert im ersten Satz: „Aus der Zeitung mussten wir erfahren, dass Frau Disser sich eine große Summe gegen ihre Tätigkeit als Bürgermeisterin erstatten lies. Sie hat hierfür weder von der Gemeindevertretung noch vom Gemeindevorstand vorab einen diesbezüglichen Beschluss erwirkt.“
Ich stelle hier fest, dass ein entsprechender Beschluss in der 59. Sitzung des Gemeindevorstandes am 23.06.2008 gefasst wurde.
Es stellt sich jedoch die Frage, warum der Gemeindevorstand über diesen Betrag an entstandene Verfahrenskosten in Höhe von genau 16.201,47 Euro beschließen musste. Und jetzt wird’s ganz bitter.
Im Frühsommer des Jahres 2007 hat sich die FDP-Fraktion mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an die Kommunalaufsicht beim Kreis Offenbach gewandt. In insgesamt fünf Punkten warf die FDP Bürgermeisterin Disser fehlerhaftes Verhalten vor, dass zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen müsse.
Im einzelnen waren dies die Punkte:
1. Verkauf des Geländes für den Bau einer Turnhalle mit Stuhllager für die Anna-Freud-Schule
hier: Vorwurf des Verkaufs ohne Wert sowie
Vorwurf des Verkaufs ohne Einbindung der zuständigen gemeindlichen Gremien
2. Verkauf eines Gewerbegrundstückes
hier: Vorwurf des Verkauf unter Wert
3. Inanspruchnahme des Grundstückes für die Käthe-Paulus-Schule
hier: Vorwurf des Verkaufs unter Wert
4. Abweichung vom Anschlusszwang zur Nahwärmeversorgung
hier: Nichtberücksichtigung geltender Regeln aus der HGO zum Anschluss und Benutzungszwang
5. Besuch der Partnerstadt in Pöls
hier: Verursachung unzumutbar hoher Kosten durch den Flug un den Flughafentransfer
Sponsoring einer Urlaubsreise an zwei Gemeindebedienstete
Dezidiert auf jeden einzelnen Punkt einzugehen ist in Anbetracht der Redezeit leider nicht möglich.
Mit den genannten Vorwürfen hat die FDP-Fraktion Bürgermeisterin Disser unmittelbar nach Formulierung der Dienstaufsichtbeschwerde öffentlich unter anderem unter Zuhilfenahme von fragwürdigen Mitteilungsorganen konfrontiert. Frau Disser hat daraufhin von ihrem Recht Gebrauch gemacht und sich rechtlichen Beistand zu Rate gezogen. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung sind für Rechtsberatung Verfahrenskosten in Höhe des genannten Betrages aufgelaufen. Dieses Geld hat Frau Bürgermeisterin Disser zunächst bis zum Abschluss des Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahrens aus eigener Tasche vorgelegt. Sie hat dies getan obwohl sie nach § 79 Bundesbeamtengesetz und § 92 Hess. Beamtengesetz, bereits zum Zeitpunkt der Erhebung der Vorwürfe ein Anrecht auf rechtlichen Beistand gehabt hätte.
Am Rande und der Fairness gegenüber den Kollegen der Christdemokraten halber möchte ich noch bemerken, dass die CDU-Fraktion bereits zu diesem Zeitpunkt des Verfahren von der Unschuld der Bürgermeisterin überzeugt gewesen ist. So war bereits am 27.06.2007 in der Offencah-Post zu lesen: „Wir gehen in allen von der FDP genannten Fällen davon aus, dass Frau Disser sich formal rechtens verhalten hat“ sowie „Die FDP gehe ‚sachlich als auch moralisch’ weit über die guten Sitten der politischen Streitkultur hinaus.“
Mit Schreiben vom 04.04.2008 hat die Kommunalaufsicht die Dienstaufsichtsbeschwerde der FDP in allen oben genannten Punkten zurückgewiesen und Frau Bürgermeisterin Disser rechtlich einwandfreies Handeln bescheinigt. In einigen Punkten kommt die Kommunalaufsicht zu vernichtenden Urteil gegen den Beschwerdeführer. Ich möchte Ihnen beispielhaft ein paar Kostproben geben:
1. Die Behauptung (...) Frau Bürgermeisterin Disser habe das Grundstück ohne Genehmigung der Gemeindevertretung verkauft ist nach den vorliegenden Protokollen schlichtweg falsch
2. Die von Ihnen kritisierte Abweichung vom Grundsatzbeschluss über die Richtlinie (...) war nicht anzuwenden (...).
3. Es besteht die Übereinkunft unbebautes Schulgelände zum Preis von 30 ,- Euro/Quadratmeter anzukaufen. Diese Vereinbarung hat sich seit 1970 bewährt.
Was diese beiden Punkte betrifft nehme auch gerne noch mal den Presseartikel der CDU vom 27.06.2007 in Anspruch ist dort doch zu diesen Punkten formuliert: „Sowohl die neue Käthe-Paulus-Schule, als auch die Turnhalle der Anna-Freud-Schule wurden so in der Gemeindevertretung beschlossen. Damals waren sowohl Gröning und Weißbarth noch Mitglieder der CDU und in alle Vorgänge involviert. Auzch sie wussten über die Preisvereinbarung mit dem Kreis“, so Keller. Christian vielen Dank noch mal für den Hinweis.
4. Die Verträge wurden im Jahr 2002 abgeschlossen und fallen daher auch nicht in die Verantwortungszeit von Frau Bürgermeisterin Disser, die ihr am am 01.04.2004 angetreten hat. (Ei ei ei in wessen Verantwortung fallen sie denn dann?)
5. Der Flug nach Graz war dabei die wirtschaftlichste und im Hinblick auf die Witterungsverhältnisse auch eine angemessene Lösung. Kosten für den Zu- und Abgang sind nicht entstanden. (d.h. die von Ihnen in der Presse angegeben Taxifahrt hat nachweislich nie stattgefunden, sondern entstammt einem Hirngespinnst.)
Zu guter letzt formuliert die Kommunalaufsicht:
Im Übrigen mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ich im Rahmen meiner Fürsorgepflicht als Dienstvorgesetzter gegenüber der Bürgermeisterin die Aufgabe habe, auch unbegründet erhobene Vorwürfe, unzutreffende Zeitangaben und fehlende Nachweise zu rügen. Es wäre deshalb Ihre – also die der FDP - Aufgabe gewesen die entsprechenden Nachweise zu erbringen und nicht umgekehrt der Bürgermeisterin zuzumuten, ihre Unschuld zu beweisen.
Meine Damen und Herren,
ihre Unschuld hat Frau Disser unter anderem unter Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes bewiesen. Die ihr entstandenen Kosten sind ihr nun nach Abschluss des Disziplinarverfahrens erstattet worden. Vorangehend hat sie die FDP-Fraktion mehrfach aufgefordert, die Kosten zu übernehmen. Schließlich rührt das gesamte Verfahren aus böswilligen Unterstellungen, nicht belegbaren Behauptungen und rufschädigenden Erfindungen der Herren Weißbarth, Gröning und Steyh.
Statt sich öffentlich bei Frau Disser zu entschuldigen – wie sich die für aufrichtige Gentlemen gehören würde - und den gemeindlichen Schaden in Höhe von 16.201,- Euro selbst zu bereinigen, drehen die FDP-Saubermänner heute mit diesem Antrag den Sachverhalt auf den Kopf. Es wird hier der Eindruck erweckt Bürgermeisterin Disser habe sich durch einen Griff in die Gemeindeschatulle um 16.000 Euro bereichert, obwohl die entstandenen Kosten ursächlich in der von Ihnen entfachten Diffamierungskampagne zu verorten sind.
Meine Damen und Herren,
für jeden klar denkenden Menschen stellt sich an dieser Stelle nur eine Frage:
„Wie tief kann ein Volksvertreter sinken?“
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.