Rede des Vorsitzenden der SPD-Fraktion Mainhausen zum UWG-Antrag Prüfung der Verwendung der Fraktion
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die SPD-Fraktion in der Mainhäuser Gemeindevertretung hat bereits während des Kommunalwahlkampfes zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Unabhängige Wählergemeinschaft Mainhausens auf unanständige und der parlamentarischen Kultur unangemessenen Art und Weise versucht, die Arbeit der SPD und insbesondere die Integrität der handelnden Personen der SPD zu beschädigen. In mehreren öffentlichen Verlautbarungen ist uns Sozialdemokraten mit Unwahrheiten und bewussten Verzerrungen fehlerhaftes Verhalten unterstellt worden.
Am Samstag dem 26. März 2011, ist schließlich ein Flugblatt erschienen, das der SPD-Fraktion, namentlich ihrem Vorsitzenden eine fehlerhafte Verwendung von Steuermitteln vorwirft. Unter der Überschrift „Illegale Parteienfinanzierung durch SPD-Mainhausen?“ sollte hier der Eindruck erweckt werden, die SPD habe sich rechtwidrig ihrer Fraktionsmitteln bedient und daraus ihre Wahlkampfkosten gedeckt.
Unter anderem war dort zu lesen: „Am interessantesten an dem ganzen SPD-Flugblatt ist das Impressum. Als Verantwortlichen im Sinne des Presserechts steht dort: SPD-Fraktion Mainhausen, Kai Gerfelder … Weiß von den ganzen Politprofis der SPD niemand, dass Wahlwerbung durch Fraktionen verboten ist ?“
Geschickt hat die UWG den weiteren Hinweis, der unmittelbar unter dem SPD-Impressum zu lesen war, bewusst unterschlagen. Dort steht: „Dieses Flugblatt und die Verteilung wurden aus Mitteln der SPD Mainhausen finanziert.“
Wir halten die Protagonisten der UWG alle des Lesens bemächtigt. Daraus lässt sich nur ein Schluss ziehen: Wider besseren Wissens hat die UWG versucht auf böswillige Art und Weise den Ruf und Leumund der Sozialdemokraten in Mainhausens Gemeindevertretung zu beschädigen. Mit den Darstellungen einher geht der Vorwurf des Straftatbestandes der Veruntreuung. Dies ist für uns - und insbesondere für Kai Gerfelder als Verantwortlichen - eine zutiefst ernst zu nehmende Angelegenheit. Mit dem Antrag der UWG-Fraktion wird dieser weitreichende Vorwurf erneut wiederholt und untermauert. Dies ist ein ungeheuerlicher Vorgang.
Um jeglichen Zweifel amVorgehen auszuräumen der SPD-Fraktion möchte wir an dieser Stelle zusätzlich § 36a (3) Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zitieren. Dort ist dezidiert aufgeführt: „Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Gemeindevertretung mit; sie können insoweit ihre Auffassung öffentlich darstellen.“ Es wäre wider jedes demokratischen Verständnisses, wenn sich ein Fraktionsvorsitzender in Wahlkampfzeiten nicht mehr öffentlich äußern dürfte.
Wir stellen den gesamten Vorgang rund um unseres Flugblatt inklusive der Belege und Rechnungen heute abend der Presse zur Verfügung. Dort liegen die Unterlagen für eine objektive Überprüfung über dessen Finanzierung in besten Händen.
Als Verantwortlicher für die Verwendung der Fraktionsmittel bitte ich, Kai Gerfelder, den Vorsitzenden und Fraktionschef der UWG Mainhausen Manfred Stolz heute abend darum Strafanzeige wegen Veruntreuung gegen mich zu stellen. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird letztlich in meinem Sinne zur endgültigen Klärung beitragen. Ich halte mir für diesen Fall jedoch selbst rechtliche Schritte offen. Den Antrag werden wir selbstverständlich ablehnen. Wir gehen davon aus, dass angesichts der geschilderten Tatsachen und des vorhandenen Beweismaterials auch CDU und FDP ablehnen.