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Land Hessen lehnt vollständige Gebührenbefreiung in KiTas ab

Sozialminister Grüttner (CDU) bekräftigt Haltung / „Weiterhin Mogelpackung auf Kosten der Kommunen“
Die Hessische Landesregierung bleibt bei Ihrer Haltung, die Gebührenbefreiung für die KiTa-Betreuung für Eltern von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren nur für einen Zeitraum von maximal sechs Stunden einzuführen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen hatte vor der Sommerpause im Rahmen einer Resolution die Landesregierung einstimmig aufgefordert, „die nunmehr eingeschränkte Bezuschussung für sechs Stunden pro Tag auf eine vollständige Beitragsbefreiung für die Eltern auszuweiten und den Kommunen in Hessen die tatsächlichen Kosten (statt eines Durchschnittsatzes) zu erstatten.“
In einem entsprechenden Antwortschreiben erteilt der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) diesem Ansinnen eine deutliche Absage und verweist auf den geringen finanziellen Spielraum von Seiten des Landes.
Wenig überrascht von der Antwort zeigt sich die Mainhäuser SPD-Fraktion. „Wir haben keine andere Antwort erwartet. Wir wissen aber jetzt, dass sich bis zur Regierungsbildung nach der Landtagswahl sicher nichts mehr ändern wird“, so SPD-Fraktionschef Kai Gerfelder.

kita-zellhausen

„Das Land wird der Gemeinde also weiterhin pauschal 22,60 Euro pro täglicher Betreuungsstunde im Monat (Tagesbetreuungsstunde) und maximal für sechs Stunden - gesamt also 135,60 Euro monatlich erstatten. Dies unabhängig wie hoch die tatsächlichen Kosten sind. Nach unseren Berechnungen liegt der tatsächliche finanzielle Aufwand pro Tagesbetreuungsstunde aber weit über dem doppelten Betrag. Die Differenz und die zusätzliche Betreuungszeit wird also weiterhin aus dem Gemeindesäckel finanziert. Das jährliche gemeindliche Defizit pro Kind in Krippe und KiTa beläuft sich bereits jetzt auf rund 5.000 Euro im Jahr. Tendenz stark steigend.“

Harsche Kritik übt Gerfelder an der Finanzierung des Landesanteils: „Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Eltern eine Entlastung erfahren – dies entspricht auch unserer jahrelangen Forderung. Allerdings schmückt sich das Land mit fremden Federn, in dem die vermeintliche Gebührenbefreiung zur Hälfte aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs finanziert wird. Also Geld, das ohnehin an die Städte und Gemeinden geflossen wäre und nun zweckgebunden verwendet wird. Von den 22,60 Euro entfallen faktisch also lediglich 11,30 Euro auf das Land. Der Rest ist kommunales Geld, das an anderer Stelle fehlt. Aus diesem Grund wird die Initiative auch landauf- landab als echte Mogelpackung wahrgenommen“, rechnet Gerfelder vor.

Dass auch die örtliche CDU das zweifelhafte Vorgehen der eigenen Leute in Wiesbaden kritisierte und mit als Initiator der Resolution an die Landesregierung auftrat, ist für Gerfelder ein deutlicher Beweis für die Unzulänglichkeit der Regelung. „Wir stehen jetzt vor der schwierigen Situation eine neue Gebührenordnung für die Zeit jenseits der Sechs-Stunden Regel zu erarbeiten, die diese Faktoren berücksichtigt und auch die künftige Entwicklung mit stark steigendem Betreuungsbedarf im Interesse der Eltern im Auge behält.

Zumindest wissen wir aber nun vom Minister verbrieft, dass eine Tagesbetreuungsstunde in Hessen aus Sicht der Landesregierung 22,60 Euro im Monat wert ist, sich die Landesregierung aber nur mit 11,30 Euro beteilig, obwohl jede Tagesbetreuungsstunde die Kommunen ein Vielfaches davon kostet“, bemerkt Gerfelder ironisch.