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Kreis bereitet Bioabfallbeseitigung vor

Erste Informationen im Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr

Im Kreisausschuss und im Kreistag werden derzeit intensive Vorbereitungen für die Einführung der Bioabfallsammlung getroffen. Mit Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetz im Jahr 2012 wird nun flächendeckend zum Jahr 2015 die Biotonne eingeführt.

„Bioabfälle im Sinne des Gesetzes sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushaltungen, aus dem Gaststätten- und Cateringgewerbe, aus dem Einzelhandel und vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben. Das Potential der Bioabfallmengen liegt derzeit bei 40 bis 70 Kilogramm pro Einwohner und Jahr – je nachdem wie intensiv die zentrale Einsammlung betrieben wird“, erläutert Kreistagsabgeordneter Kai Gerfelder den Umfang der anfallenden Mengen. Dabei stehen sowohl im Kreis als auch in den Kommunen erhebliche Änderungen der Regularien ins Haus. Während die Städte und Gemeinden für die Einsammlung der anfallenden Bioabfälle zuständig sind, muss der Kreis eine entsprechende Organisation der Entsorgung herbei führen.

„Vom Kreisausschuss wurde in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwaltsbüro ein Interessensbekundungsverfahren eingeleitet, um einen entsprechenden Partner für die Entsorgung zu finden. Im Rahmen einer Ausschreibung wird anschließend über die zukünftige Zusammenarbeit entschieden. Kern des Interessensbekundungsverfahrens ist die Vorgabe, im Umkreis von 7,5 Kilometern zur Kreisgrenze ein Umschlagsplatz für die Kreisabfälle zu schaffen, von dem die angelieferten Biowertstoffe abtransportiert werden. Bis zu diesem Umschlagsplatz sind die Städte und Gemeinden für den Transport - meist in den herkömmlichen Müllfahrzeugen - zuständig. Von dort wird der Weitertransport durch größere Fahrzeuge übernommen“, so Kai Gerfelder.

Unklar ist derzeit, wo die Verwertung der Bioabfälle erfolgen wird. Derzeit sind im Rhein-Main-Gebiet nicht ausreichend Verwertungsstellen - etwa in Form von Biogasanlagen - vorhanden. Die Entscheidung über die endgültige Verwertung obliegt allerdings ohnehin dem privatwirtschaftlichen Partner und kann vom Kreis nur in sehr geringem Umfang beeinflusst werden.