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Einbringungsrede 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2016

Sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindegremien, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
im Dezember des Jahres 2014 wurde erstmalig in der Gemeinde Mainhausen ein Doppelhaushalt beschlossen. Dieser Doppelhaushalt wurde für die Jahre 2015 und 2016 aufgestellt.
Und hierzu erstmal ein Eindruck aus Verwaltungssicht: Ein Doppelhaushalt ist ein gute Sache und wir lagen gar nicht schlecht mit unseren Annahmen und Kalkulationen. Trotzdem, und das war zu erwarten, haben sich Sachverhalte ergeben, die die Verwaltung veranlasst haben für das laufende Haushaltsjahr einen Nachtragshaushaltsplan aufzustellen. Ein Aspekt ist das Thema Transparenz, auch wenn Sie vierteljährlich über die laufenden Zahlen informiert werden. Ein weiterer Punkt sind natürlich die Veränderungen, die sich im Laufe des Jahres ergeben haben. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben enthält dieser Nachtragshaushaltsplan lediglich die wesentlichen Änderungen.

ruth-disser

Grundsätzlich finde ich es ja nicht schlecht, wenn meine Einbringungsrede in Teilen nach fast 2 Jahren wiederholt wird. Aber man sollte sich als Gemeindevertreter und Herausgeber eines Blattes nicht dazu hinreißen lassen in eine Glaskugel zu blicken. 

Im Übrigen sei hier festzustellen, dass ein Nachtragshaushalt nicht nur notwendig wird, „wenn die von der Gemeindevertretung bereitgestellten Finanzmittel nicht ausreichen, um noch anstehende Vorhaben umsetzen zu können.“ Das stimmt so nicht … bei außerplanmäßigen Ausgaben bietet die HGO noch andere Möglichkeiten.

Ein Nachtragshaushalt kann eingebracht, beraten und beschlossen werden. Nur bei bestimmten Voraussetzungen hat die Gemeinde unverzüglich einen Nachtrag zu erlassen. Diese Kriterien erfüllt der heute vorgelegte Nachtragshaushalt nicht.

Wikipedia sagte dazu:

„Unter Nachtragshaushalt versteht man die nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Haushalts bei einer deutlichen Abweichung vom Haushaltsplan. Ein Nachtragshaushalt ist dann aufzustellen, wenn außer- oder überplanmäßige Ausgaben oder Einnahmen bzw. Mindereinnahmen absehbar sind.

Das Wort Nachtragshaushalt hat fälschlicherweise einen eher negativen Beigeschmack, obwohl damit sowohl positive, als auch negative Veränderungen ausgedrückt werden.“

Und genau das ist es heute: es gibt positive und es gibt negative Veränderungen.

Damit es nicht weiterhin zu Verwirrungen kommt das Fazit schon jetzt:

Der bisherige Saldo aus den laufenden Erträgen und Aufwendungen erhöht sich im Haushaltsjahr 2016 von 15.528,-- Euro auf 85.248,-- Euro.


Damit sieht die Haushaltsplanung unverändert einen Überschuss vor.

Jetzt aber ein paar Einzelheiten:

Bei den Erträgen des Ergebnishaushaltes sind insbesondere die Einnahmen bei der Abfallbeseitigung anzupassen. Aufgrund der Einführung der Bio Tonne haben sich deutlich geringere Leerungen bei der Restmülltonne ergeben, was zu erheblichen Einnahmeverlusten von rd. 100.000,-- Euro führt.
Das haben wir eigentlich erwartet und die Entwicklung zeigt, die Bio-Tonne wird in Mainhausen angenommen, was den anfallenden Restmüll verringert.
Anpassungen an das voraussichtliche Jahresergebnis ergeben sich auch bei den Wasser- und Abwassergebühren sowie bei den Steuererträgen.

Die Schlüsselzuweisungen erhöhen sich deutlich. Allerdings entfällt dafür eine im Finanzausgleichsgesetz vorgesehene  Zahlung aus dem Übergangsfonds.

Im Bereich Asyl stellen wir Einnahmen fest, die wir nicht kalkulieren konnten: In Mainhausen wurde 2015 bis zum 30.05.2016 eine Notunterkunft betrieben. Zum 31.12.2015 waren dort 178 Flüchtlinge untergebracht. Für jeden zum 31.12. untergebrachten Flüchtling wurden seitens des Landes 350 € zu Grunde gelegt. Dies ergibt eine Zuweisung von 62.300 € (Ist im Nachtragshaushalt berücksichtigt). Vom Land Hessen heißt es: „Die Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock dient als vorgezogene Berücksichtigung des Einwohnerzuwachses und als Ausgleich für die erst ab dem KFA 2017 vorgesehene finanzielle Berücksichtigung der meldepflichtigen Flüchtlinge.“  
Nach Auskunft des Landes Hessen wird diese Zuweisung nicht dauerhaft bzw. jährlich erfolgen. Zwischenzeitlich wurde die Notunterkunft leergeräumt und ob es für die Zeit weitere Mittel gibt, wissen wir nicht.

Des Weiteren erfolgte eine Zahlung aus dem Landesausgleichsstock an den Kreis Offenbach. Ein Teil dieser Zahlung, ca. 850 t€, sollen an die Kommunen des Kreises verteilt werden.
Die Gesamtzahlung deckt auch weiterhin nicht die anfallenden Kosten in dem Bereich Asyl. Trotzdem will der Kreis Offenbach die Kommunen für die dort anfallenden, zusätzlichen, Verwaltungsaufgaben finanziell unterstützen und stockt den Betrag auf 1,5 Mio. € auf.

Der Verteilschlüssel wird im Kreisausschuss festgelegt.

Daher steht der genaue Betrag für Mainhausen noch nicht fest. Eine Berücksichtigung im Nachtragshaushalt kann heute noch nicht erfolgen – ev. erfahren wir im Verlauf der Beratungen mehr. Es handelt sich ebenfalls um eine Einmalzahlung.

Das klingt irgendwie sehr positiv. Ich halte es eigentlich für selbstverständlich und schon lange überfällig. Das Thema Asyl ist ein Landes- und Bundesthema. Man hat es uns „aufs Auge gedrückt“ und eigentlich sollte das Konnexitätsprinzip greifen – wie in vielen anderen Bereichen. Das kennen wir aber alle schon lange.

Bei den Aufwendungen erhöht sich die Kreis- und Schulumlage um 66.600,-- Euro auf nunmehr  5.847.900,-- Euro.

Geringere Ausgaben ergeben sich bei den Zuschüssen an die katholischen Kindertagesstätten.

Bei den Energiekosten sind Einsparungen vorgenommen worden.

Die Lohnkosten steigen wegen der notwendigen Änderung des Stellenplanes. Die Änderungen liegen bei geprüften und erfolgten Höhergruppierungen, Tariferhöhung und auch in der Aufstockung von Personalstunden. Hier sei angeführt eine bisher vorhandene Teilzeitstelle im Tiefbau soll in eine Vollzeitstelle umgewandelt werden. Ebenso die Stelle im Bereich Asyl. In beiden Fällen sind die Veränderungen möglich, da jeweils eine Neubesetzung ansteht.
Sicher werden Ihnen bei der Durchsicht des Stellenplanes weitere Veränderungen auffallen. Wir haben eine Anpassung am Ist-Stand ebenfalls aufgenommen.

Bei den Investitionen sind weitere Mittel für die Anschaffung von Feuerwehrgeräten notwendig.

Bereitgestellte Mittel für Maßnahmen, die in diesem Jahr nicht mehr begonnen werden können, wie die Planungskosten für den Umbau der ehemaligen Feuerwehrfahrzeughalle Rathaus Mainflingen,  werden abgesetzt.

Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten ergeben sich deutlich höhere Beträge, da der Investitionszuschuss wegen des Neubaugebietes manroland Gelände eingegangen ist. Weiterhin erhöhen sich hier auch wegen der zukünftigen Bebauung die Wasser- und Abwasserbeiträge.

Bei der vorgesehenen Darlehnstilgung ergeben sich keine Änderungen.

Die Änderungen sind durchaus überschaubar und Sie finden selbstverständlich nur die Positionen vor, die sich ändern.

Ich wünsche den Gremien eine zügige und erfolgreiche Haushaltsberatung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.