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"Das geht wahrscheinlich wieder zu Lasten der Gemeinden"

430 Millionen Euro-Lücke im Landesetat zeugt erneut von unseriöser Finanzpolitik

Erstaunt und verwundert haben die Finanzpolitiker der SPD in Mainhausen die überraschende Bekanntgabe einer 430-Millionen Euro-Lücke im Etat des Landes Hessen zur Kenntnis genommen. „Wir wollten uns eigentlich mit der Entwicklung der Haushaltssituation in der Gemeinde und der voranschreitenden Entschuldung auseinandersetzen, als am gleichen Tage die Hiobsbotschaft aus Wiesbaden kam“, erläutert Kai Gerfelder, SPD-Fraktionsvorsitzender und Mitglied des Kreistages.

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„Wir waren doch sehr verwundert, dass die Prognosen des Hessischen Finanzministeriums binnen weniger Wochen so vom tatsächlichen Ergebnis abweichen. Das zeugt von einer unseriösen Haushaltspolitik der Hessischen Landesregierung.“ Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) musste am 16. Januar eingestehen, dass das Land weitaus geringere Einnahmensteigerungen verzeichnen kann als der Rest der Republik. Im Bundesdurchschnitt war ein Anstieg von 7,7 Prozent zu verbuchen in Hessen lediglich um 1,7 Prozent.

Die SPD-Vertreter befürchten nun, dass die Einnahmeausfälle erneut auf dem Rücken der Städte und Gemeinden kompensiert werden. „Das Land Hessen hat sich in solchen Fällen immer wieder an den Kommunen schadlos gehalten. Bereits seit 1999 greift die Landesregierung immer wieder in die Kassen der Städte und Gemeinden. Was mit der so genannten ‚Operation sichere Zukunft‘ begann, endete mit dem Griff des Landes in den Kommunalen Finanzausgleich. Jährlich werden den Kommunen dadurch 344 Millionen Euro vorenthalten. Wenn jetzt erneut Geld im Landeshaushalt fehlt geht dies wahrscheinlich direkt oder indirekt erneut zu Lasten der Städte und Gemeinden, die alle mit den enormen Einnahmeausfällen der vergangen Jahren und ständiger Übertragung neuer Aufgaben kämpfen müssen. Die Landesregierung muss endlich ihren Laden in Ordnung bringen, um ihrer Verpflichtung gerecht zu werden, nach Paragraph 137 der Hessischen Landesverfassung, den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Durchführung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Geldmittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern.“